Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stoyanov Handwerksdienstleistungen
(Hausmeisterservice · Innenausbau · Renovierung · Objektservice)
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stoyanov Handwerksdienstleistungen gegenüber Auftraggebern, insbesondere Hausverwaltungen, Unternehmen und Gewerbekunden.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Spätestens mit Auftragserteilung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese AGB als anerkannt.
II. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Angebotsannahme oder tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
- Technische Angaben, Zeichnungen, Maße und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
III. Leistungsumfang
- Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das Angebot.
- Leistungen erfolgen als Montage-, Austausch-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten.
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen sind nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. - Materiallieferungen, Fremdgewerke sowie Sonder- und Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Arbeitsleistung und werden gesondert berechnet.
IV. Preise und Zahlung
1. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise als Arbeitsleistung.
Material, Entsorgung, Parkgebühren und Fremdleistungen werden gesondert berechnet.
2. Zahlungsplan
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu folgenden Abschlagszahlungen:
- 30 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung
- 30 % bei Leistungs- bzw. Lieferbeginn
- 30 % bei Leistungs- bzw. Montageende
- Restbetrag nach Abnahme
Einzelrechnungen und Serviceleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.
4. Kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zahlungen dürfen insbesondere nicht wegen behaupteter Mängel, noch nicht geprüfter Einwendungen oder sonstiger Gegenansprüche zurückgehalten werden.
Dies gilt ausdrücklich auch für Materialkosten und Vorleistungen.
5. Bonitätsklausel
Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
6. Preisänderungsklausel
Beruhen Preise auf den Kosten zum Zeitpunkt des Angebots und erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Lohn-, Energie- oder Transportkosten erheblich, sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als 4 Monate liegen.
V. Service-Abo & Zahlungsregeln
1. Monatliche Vergütung
Service-Abos werden monatlich im Voraus abgerechnet.
2. Zahlungsfälligkeit
Die monatliche Vergütung ist spätestens zum 1. Werktag des jeweiligen Monats ohne Abzug fällig.
3. Leistungsgrundlage
Das Service-Abo umfasst ausschließlich Arbeitszeit gemäß vereinbartem Stundenkontingent.
Das Kontingent umfasst ausschließlich Arbeitszeit inkl. Anfahrt, Organisation und Dokumentation.
Material, Fremdleistungen und Sonderarbeiten sind nicht Bestandteil.
4. Zusatzstunden
Über das vereinbarte Kontingent hinausgehende Leistungen werden gesondert zum vereinbarten Stundensatz berechnet und monatlich abgerechnet.
5. Nicht genutzte Stunden
Nicht genutzte Stunden verfallen zum Monatsende, sofern keine Übertragungsregelung ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Material & Fremdleistungen
Materialkosten, Entsorgung, Parkgebühren, Fremdgewerke und Sonderleistungen sind nicht Bestandteil des Service-Abos und werden separat berechnet.
7. Zahlungsverzug im Abo
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zu den Arbeitsbereichen, Strom- und Wasseranschlüsse sowie freie Arbeitsflächen sicher.
- Der Auftraggeber stellt geeignete Park- und Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung.
Entstehende Park- oder Genehmigungsgebühren trägt der Auftraggeber. - Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
VII. Ausführungsfristen
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Höhere Gewalt, Witterung, Materialengpässe, Streik oder nicht von uns zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
VIII. Abnahme
- Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung.
- Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
IX. Eigentumsvorbehalt & Materialregelung
1. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Bauteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.
2. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sämtliche Nebenforderungen, Abschlagszahlungen, Nachforderungen sowie für Forderungen auslaufenden Geschäftsbeziehungen.
3. Verarbeitung und Einbau
Werden Vorbehaltsmaterialien verarbeitet, verbunden, vermischt oder eingebaut, erfolgt dies im Auftrag des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner gelieferten Materialien zum Gesamtwert.
4. Materialvergütung unabhängig vom Einbau
Materiallieferungen und Vorleistungen sind unabhängig vom späteren Einbau oder der Nutzung zu vergüten.
5. Verbot der Zurückbehaltung / Weiterverwertung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsmaterial zu verpfänden, weiterzuverkaufen oder ohne vollständige Zahlung anderweitig zu verwerten.
6. Rücktritt / Herausgabe
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, geliefertes Material zurückzufordern oder den weiteren Einbau zu verweigern, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.
7. Versicherungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vorbehaltsmaterial bis zur vollständigen Bezahlung gegen übliche Risiken (z. B. Diebstahl, Feuer, Wasserschäden) zu versichern.
X. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Natürliche Abnutzung, material- oder systembedingte Veränderungen (z. B. bei dekorativen Oberflächen) stellen keinen Mangel dar.
- Für unsachgemäße Nutzung, Eingriffe durch Dritte oder eigenmächtige Änderungen übernehmen wir keine Haftung.
XI. Haftung
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung ist auf den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
- Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
XII. Soziales Engagement (freiwillige Initiative)
Der Auftragnehmer engagiert sich im Rahmen der Initiative „Handwerk hilft“ freiwillig für soziale Projekte, insbesondere zur Unterstützung von Kindern und Bildungsinitiativen.
Dieses Engagement erfolgt unabhängig vom jeweiligen Auftrag, stellt keine vertragliche Leistungspflicht dar und begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf Art, Umfang oder Nachweis der Unterstützung.
Das soziale Engagement hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und ist kein Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
XIII. Gerichtsstand und Recht
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.
